In Deutschland besteht Friedhofspflicht, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt werden müssen. Man darf die Urne mit der Asche nicht mit nach
Hause nehmen. Es gibt Umwege über die Schweiz, mit denen es möglich ist, die Asche mit nach Deutschland zu nehmen. Wenn der Verstorbene dort in einem Krematorium eingeäschert wird, kann man sich
als Angehöriger die Aschekapsel mit den sterblichen Überresten dort aushändigen lassen und wieder nach Deutschland einführen.
ERDBESTATTUNG
Die Erdbestattung findet klassisch im (Vollholz) Sarg statt. Hierbei sucht man sich auf dem Friedhof ein Grab aus. Es gibt Reihengräber, Wahlgräber und Familiengräber. Auf einigen Friedhöfen
gibt es auch Tiefengräber, in dem zwei Särge übereinander bestattet werden können. Hierbei wird etwa 2,70m tief gegraben, damit zwischen Sarg 1 und Sarg 2 etwa 60cm Abstand bleiben kann und
über dem zweiten etwa 1,40m Erdschicht ist. Auf einigen Friedhöfen gibt es auch die Möglichkeit, anonym erdbestattet zu werden. Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit, in der Regel 20
Jahre, nicht verlängert werden.
FEUERBESTATTUNG
Die Feuerbestattung findet im Krematorium statt. Vor der Einäscherung (Kremation) findet eine zweite amtliche Leichenschau statt, damit sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen
unnatürlichen Todesfall (Mord oder Totschlag) handelt. Sollte es Unstimmigkeiten mit der Todesursache geben, wird der Leichnam von der Kriminalpolizei beschlagnahmt, in eine Gerichtsmedizin
überführt und obduziert.
Bevor ein Verstorbener kremiert werden kann, müssen außerdem zwei Tage nach Eintritt des Todes vergangen sein. Nach der Feuerbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sterblichen
Überreste beizusetzen. Klassisch auf dem Friedhof im Reihen-, Familien- oder Wahlgrab. Ebenfalls möglich ist die Beisetzung in der
Urnengemeinschaftsanlage (UGA). Aber auch im UGG (Urnengemeinschaftsgrab). Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Asche zu einem künstlichen
Diamanten pressen zu lassen oder in einen Erinnerungskristall einarbeiten zu lassen.
(Da es in Deutschland nicht erlaubt ist, geschieht es im Ausland.)
SEEBESTATTUNG
Die Seebestattung findet nach vorangegangener Feuerbestattung statt. Hierbei wird die Asche in einem Seesack, der sich nach kurzer Zeit im Meer auflöst, in eine Seeurne, die oft ein gewisses
Eigengewicht und kleine Löcher hat, damit sie schneller sinkt und aus Material besteht, dass innerhalb von 10 Stunden auf dem Meeresboden zergehen soll, dadurch die Asche freigibt, außerhalb
der drei Meilen Zone im Meer (z. B. an der Ostsee oder Nordsee) abgelassen. Dies wird von so genannten Redereien durchgeführt.
Drei Meilen Zone bedeutet, dass es nicht zu nah am Strand ist und nicht zu flach, damit nicht ein Fischerboot, dass kurz danach dort entlang fährt, die Urne in ihrem Netz hat.
Man kann der Seebestattung beiwohnen, die Angehörigen erhalten eine Seekarte, auf der die Beisetzungsstelle gekennzeichnet ist.