Bestattungs- und Grabarten


Grabarten

Wahlgrab

Reihengrab

Familiengrab 

UGA (Urnengemeinschaftsanlage)

UGG ( Urnengemeinschaftsgrab


Wichtiges

Ein Leichnam muss (laut Bestattungsgesetz) innerhalb von 10 Tagen entweder feuerbestattet (eingeäschert) oder erdbestattet werden. Die Kremationsasche muss innerhalb von 6 Monaten beigesetzt werden. Ausnahmen müssen beim Gesundheitsamt beantragt werden. 




In Deutschland sind die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung die gängigsten Bestattungsarten. 

In Deutschland besteht Friedhofspflicht, das bedeutet, dass die sterblichen Überreste auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt werden müssen. Man darf die Urne mit der Asche nicht mit nach Hause nehmen. Es gibt Umwege über die Schweiz, mit denen es möglich ist, die Asche mit nach Deutschland zu nehmen. Wenn der Verstorbene dort in einem Krematorium eingeäschert wird, kann man sich als Angehöriger die Aschekapsel mit den sterblichen Überresten dort aushändigen lassen und wieder nach Deutschland einführen.   

ERDBESTATTUNG 
Die Erdbestattung findet klassisch im (Vollholz) Sarg statt. Hierbei sucht man sich auf dem Friedhof ein Grab aus. Es gibt Reihengräber, Wahlgräber und Familiengräber. Auf einigen Friedhöfen gibt es auch Tiefengräber, in dem zwei Särge übereinander bestattet werden können. Hierbei wird etwa 2,70m tief gegraben, damit zwischen Sarg 1 und Sarg 2 etwa 60cm Abstand bleiben kann und über dem zweiten etwa 1,40m Erdschicht ist. Auf einigen Friedhöfen gibt es auch die Möglichkeit, anonym erdbestattet zu werden. Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit, in der Regel 20 Jahre, nicht verlängert werden. 

FEUERBESTATTUNG 
Die Feuerbestattung findet im Krematorium statt. Vor der Einäscherung (Kremation) findet eine zweite amtliche Leichenschau statt, damit sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen unnatürlichen Todesfall (Mord oder Totschlag) handelt. Sollte es Unstimmigkeiten mit der Todesursache geben, wird der Leichnam von der Kriminalpolizei beschlagnahmt, in eine Gerichtsmedizin überführt und obduziert. 
Bevor ein Verstorbener kremiert werden kann, müssen außerdem zwei Tage nach Eintritt des Todes vergangen sein. Nach der Feuerbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sterblichen Überreste beizusetzen. Klassisch auf dem Friedhof im Reihen-, Familien- oder Wahlgrab. Ebenfalls möglich ist die Beisetzung in der  Urnengemeinschaftsanlage (UGA). Aber auch im UGG (Urnengemeinschaftsgrab). Weiterhin gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Asche zu einem künstlichen Diamanten pressen zu lassen oder in einen Erinnerungskristall einarbeiten zu lassen. 
(Da es in Deutschland nicht erlaubt ist, geschieht es im Ausland.)

SEEBESTATTUNG 
Die Seebestattung findet nach vorangegangener Feuerbestattung statt. Hierbei wird die Asche in einem Seesack, der sich nach kurzer Zeit im Meer auflöst, in eine Seeurne, die oft ein gewisses Eigengewicht und kleine Löcher hat, damit sie schneller sinkt und aus Material besteht, dass innerhalb von 10 Stunden auf dem Meeresboden zergehen soll, dadurch die Asche freigibt, außerhalb der drei Meilen Zone im Meer (z. B. an der Ostsee oder Nordsee) abgelassen. Dies wird von so genannten Redereien durchgeführt. 
Drei Meilen Zone bedeutet, dass es nicht zu nah am Strand ist und nicht zu flach, damit nicht ein Fischerboot, dass kurz danach dort entlang fährt, die Urne in ihrem Netz hat. 
Man kann der Seebestattung beiwohnen, die Angehörigen erhalten eine Seekarte, auf der die Beisetzungsstelle gekennzeichnet ist. 
Andere Bestattungs- bzw. Beisetzungsarten 

Der Mensch wird individueller und strebt auch im Tod nach Individualität. Es wird nach Alternativen Bestattungsformen gesucht. 

Friedwaldbestattung 
Die Beisetzung im Friedwald ist in letzter Zeit sehr gefragt. Hierbei wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne, die vom Friedwald gestellt wird, am Fuß eines Baumes beigesetzt. Ein kleines Metallschild am Baum verrät, wer dort beigesetzt ist. Es kann sich zu Lebzeiten ein Baum ausgesucht werden. Es gibt auch Familienbäume, um den bis zu zwölf Urnen beigesetzt werden können. Die Grabpflege entfällt und Gestecke und Blumenschalen sind nicht erwünscht, schließlich soll die Natur ja möglichst unberührt bleiben. 


Kolumbarium/

Urnenkolumbarium 

Beispiel Kolumbarium Jena
Beispiel Kolumbarium Jena

Ein Kolumbarium ist eine Urnenwand mit Nischen, in die Urnen gestellt werden können. Diese wird dann mit einer Platte fest verschlossen. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 20 Jahre. 


Erdgrab/ Erdgruft


In einem Erdgrab, auch Gruft bzw. Grabgruft genannt, wird der Sarg unter Erde begraben. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 20 Jahre. Die Überreste, die nach der Ruhefrist noch nicht verwest sind, verbleiben im Grab, dann wird auch dort wieder neu bestattet. 

Erdgrab


Urnengrab/Urnengruft


In einem Urnengrab, auch Urnengruft genannt, wird die Aschekapsel mit Schmuck- bzw. Überurne beigesetzt. Die Grabtiefe beträgt etwa 80 Zentimeter. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel 20 Jahre.  

Urnengrab