Was tun im Todesfall?


1. Arzt zum Feststellen des Todes rufen 

Sobald der Tod, welcher durch das Feststellen des Fehlens des Herz- und Pulsschlages für Laien sicher zu erkennen ist, muss ein Arzt (Hausarzt oder Notarzt) zum offiziellen Feststellen des Todes, durch eine gründliche Leichenschau und zum ausfüllen des Totenscheins gerufen werden. 

Früher wurde auch der sogenannte Spiegeltest (bei dem ein Spiegel vor den Mund des vermutlich Toten gehalten wird angewendet. Wenn dieser anschlägt, atmet die Person noch, wenn nicht, ist sie verstorben)

Sichere Todeszeichen:

Leichenflecken ( lat. Livores)
Leichenstarre ( lat. Rigor Mortis)
Fäulnis (lat. Putor)
(Nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen)


Wenn der Notarzt das Haus wieder verlässt, verbleibt der Totenschein, welcher aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil auf 2 Durchschlagblättern besteht, zunächst bis zur Übergabe an den Bestatter bei den Angehörigen. Ich empfehle zu späteren Nachfragen, den Totenschein zu kopieren oder zu fotografieren. 
Der Totenschein wird benötigt, um beim Standesamt die Abmeldung des Verstorbenen und die Beantragung der Sterbeurkunden vorzunehmen. 

2. Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen 

Im Normalfall beauftragen Sie kurz nachdem der Arzt das Haus wieder verlassen hat den Bestatter Ihres Vertrauens durch einen Anruf.
Doch lassen Sie sich bei der Auswahl ruhig Zeit, das für sie am besten geeignete Bestattungsunternehmen zu finden.
Es gilt hierbei auch nicht zwingend, den Bestatter zu wählen, dessen Institut sich am nächsten zu ihrem Haus befindet oder den alle anderen wählen. 
Suchen Sie den, der am besten ist, deren Arbeitsqualität gut ist uns der Ihnen am sympathischsten erscheint. 
Ein Verstorbener darf in Thüringen bis zu 48 Stunden zu Hause verbleiben. In Deutschland besteht jedoch keinesfalls die gesetzliche Pflicht, ein Bestattungsunternehmen, zur Bestattung/ Versorgung eines Verstorbenen zu beauftragen!! (Außerdem darf ein Verstorbener nur in einem dafür vorgesehenen Überführungsfahrzeug transportiert werden!) 
Es gilt hierbei nur, den Verstorbenen innerhalb von 48 Stunden in eine Kühlung zu verbringen, oder eine Sondergenehmigung beim Gesundheitsamt einzuholen. 
Am besten ist es jedoch während dieser Zeit die Bestattung zum nächstmöglichen Termin zu vereinbaren. 

Damit der Verstorbene abgemeldet werden kann, sind folgende Dokumente notwendig:

Personalausweis
Krankenkassenkarte
Heiratsurkunde (Wenn der Ehepartner bereits verstorben ist, die Sterbeurkunde) 
Bei Scheidung Scheidungsurteil
Wenn vorhanden Buch der Familie/ Stammbuch
Rentenbescheid der Alters- bzw. Witwenrente

Keine Sorge, wenn Sie diese Unterlagen nicht sofort oder auch gar nicht mehr finden, weil sie verloren gegangen sind. 
Man kann beim zuständigen Standesamt einen Auszug aus dem Geburten- oder Heiratsregister anfordern, dort stehen die wichtigen Angaben, die wir für Abmeldungen benötigen. 





Weitere Unterlagen, die wichtig für den Bestatter sind:

Wenn vorhanden Unterlagen der Sterbegeldversicherung
Eventuell vorhandene Vorsorgepapiere des zu Lebzeiten ausgewählten Bestatters


3. Beratungstermin im Bestattung vereinbaren 

Im Laufe der nächsten Tage werden Sie einen Termin im Bestattungsinstitut vereinbaren, bei dem Sie die Einzelheiten der Bestattung besprechen. 
Sie wählen die Bestattungs- und Grabart, den Sarg/die Urne, die Bekleidung für den Verstorbenen, die Deckengarnitur, die Lieder für die Trauerfeier, den/die Trauerredner/in, den/die Pfarrer/in, vielleicht auch schon den Termin der Trauerfeier und Beisetzung/ Beerdigung und den Friedhof, wo die Beisetzung stattfinden soll (falls mehrere vorhanden sind), außerdem den Ort, wo die Trauerfeier stattfinden soll. Und ob ein Bild vom Verstorbenen bei der Trauerfeier aufgestellt werden soll.
Sie können sich auch entscheiden, ob eine Aufbahrung am offenen oder geschlossenen Sarg oder an der Urne zum verabschieden in einem ruhigen Umfeld stattfinden soll.

Desweitren wählen Sie Größe und Layout der Traueranzeige, die Schriftart und den Text aus. Auch ein Trauerspruch kann in der Traueranzeige platziert werden.

Auch der Blumenschmuck kann vor Ort mit dem Bestatter besprochen und ausgesucht werden. Meistens hat das Unternehmen ein Blumengeschäft, mit dem es zusammenarbeitet. Sie können den Text für die Schleifen, die an den Blumen sein sollen aufschreiben.