Hinterbliebenenrente


Wenn ein geliebter Mensch stirbt, gibt es für die Hinterbliebenen Ehepartner und Kinder die Möglichkeit der Hinterbliebenenrente. 


Witwenrente/ Witwerrente


Vorraussetzungen: der Ehepartner ist verstorben. 


Beantragung:


Antrag von der jeweiligen Rentenversicherung aus dem Internet herunterladen und ausfüllen.


Es werden verschiedene Nachweise gefordert. 


Es gibt:


Deutsche Rentenversicherung Bund

Deutsche Rentenversicherung Nord

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft



Sterbevierteljahr


Es gibt noch das sogenannte Sterbevierteljahr, den Antrag bekommt man direkt vom Bestatter. Meistens füllt der Bestatter den Antrag mit dem Hinterbliebenen Eheparter zusammen aus. Für die Beantragung wird eine originale Sterbeurkunde benötigt.


WICHTIG: DAS STERBEVIERTELJAHR MUSS INNERHALB VON 30 TAGEN NACH DEM TOD DES EHEPARTNERS BEANTRAGT WERDEN!



Halbwaisenrente


Voraussetzungen: ein Elternteil ist verstorben und das Kind ist minderjährig.



Vollwaisenrente


Vorraussetzungen: beide Elternteile sind verstorben und das Kind ist minderjährig.